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Laden Sie eine Kopie des Eigentumsnachweises, Kaufvertrags, Schenkungsvertrags usw. oder einen Nachweis über das Eigentum an der Immobilie hoch.

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Bitte legen Sie uns auch Unterlagen vor, damit wir wie gewünscht vorgehen können. Laden Sie eine Kopie des Kaufvertrags, eine Kopie des Schenkungsvertrags, eine Kopie des Erbschaftsbeschlusses etc. oder einen Nachweis über das Eigentum an der Immobilie hoch.

Dienstabmeldung

Der Dienstleistungsnutzer bzw. der Eigentümer eines Wohngebäudes ist verpflichtet, den öffentlichen Dienst zur Abholung gemischter Siedlungsabfälle in Übereinstimmung mit dem Abfallwirtschaftsgesetz (OG 84/2021) und den gemäß dem Abfallwirtschaftsgesetz erlassenen Vorschriften sowie den von der lokalen Selbstverwaltungseinheit gemäß dem oben genannten Gesetz erlassenen allgemeinen Gesetzen zu nutzen.

Die Kündigung der Nutzung der öffentlichen Dienste zur Abholung gemischter und biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle durch den Dienstleistungsnutzer aufgrund eines Umzugs oder einer Aufgabe der Nutzung der betreffenden Immobilie kann ausschließlich schriftlich unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Nachweis des Wohnungswechsels und Vorlage eines Nachweises über die Abmeldung des Strom-/Wasseranschlusses bzw. Vorlage einer Jahresrechnung mit erkennbarem Nullverbrauch derselben) oder einer Bestätigung der Gemeinde über die Nichtnutzung der Immobilie erfolgen.

Die Forderung bleibt bis zur Übergabe der entsprechenden Unterlagen bestehen.

Senden Sie die Unterlagen an die offizielle E-Mail-Adresse info@eko-flor.hr
Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des öffentlichen kommunalen Abfallentsorgungsdienstes EKO-FLOR PLUS doo werden öffentlich am Schwarzen Brett des öffentlichen Dienstleisters und unter www.eko-flor.hr veröffentlicht.

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