Gemeinde Vrpolje
Hinweise zum Umgang mit gemischten Siedlungsabfällen, biologisch abbaubaren Siedlungsabfällen und recycelbaren Siedlungsabfällen Abfall
Gemischter Siedlungsabfall
Die Nutzer sind verpflichtet, die Behälter gemäß dem Entsorgungsplan des öffentlichen Dienstes zu entsorgen. Jeder Nutzer ist verpflichtet, den Container mit gemischten Siedlungsabfällen spätestens um 6:00 Uhr an einem gut sichtbaren Ort neben dem Wohngebäude abzustellen, um eine ungehinderte Entleerung des Containers zu ermöglichen. Wird der Behälter nicht sichtbar bereitgestellt, wird er zum nächsten geplanten Abfuhrtermin geleert.
Das Entsorgen von Wertstoffen, Bioabfällen, flüssigen Abfällen, Glut, Tierkadavern, Batterien, Akkumulatoren, Autoreifen, Abfällen aus Schlachthöfen, Metzgereien, Fischmärkten, Sonderabfällen und Bauschutt in der Containeranlage für gemischte Siedlungsabfälle ist verboten.
Biologisch abbaubarer Siedlungsabfall
Die Nutzer sind verpflichtet, biologisch abbaubare Siedlungsabfälle je nach vertraglich vereinbarter Art der Leistungserbringung selbstständig zu kompostieren oder in getrennten Behältern anzuliefern. Wer einen Garten hat, dem sei empfohlen, selbst zu kompostieren. Für die klassische Garten-Aerobe-Kompostierung (Kompostierung im Freien) werden verwendet: teilweise Küchenabfälle (Obst- und Gemüsereste, Eierschalen, Kaffeesatz, Teebeutel, Brotreste etc.) und Gartenabfälle (Blumenreste, Äste, Laub, Gras- und Heckenschnitt, Sägemehl).
Folgendes darf NICHT für die Gartenkompostierung verwendet werden: Fleisch-, Fisch-, Knochen-, Milch- und Milchproduktreste.
